Prüfung von Steuerbescheiden

Immer noch sind eine Vielzahl von Steuerbescheiden falsch; sei es, dass der Steuerpflichtige noch Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten vergessen hat oder dass das Finanzamt (zum Teil ohne Erläuterungen) Kosten herausstreicht.

Teilweise werden auch Steuerbescheide vom Finanzamt erlassen, obwohl das betreffende Jahr schon verjährt ist oder dieser Steuerbescheid hätte aus anderen Gründen gar nicht ergehen dürfen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich gegen diesen Bescheid grds. nur innerhalb eines Monat nach Zustellung des Bescheides (durch einen Einspruch) wehren können.

Wir bieten Ihnen an, Ihre Steuerbescheide auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

Falls Sie Fragen haben oder wir Sie in dem einen oder anderen Punkt unterstützen können, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner: Jan Schmitz, Claudia von Heesen

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Home | Zurück | Seitenanfang | Stand: 21.09.2004 | Seite empfehlen