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Buchhaltungsbearbeitung
- Als Selbständige mit einem Gewerbebetrieb oder als FreiberuflerInnen sind Sie zur Gewinnermittlung verpflichtet. Die einfachste Weg dazu ist, die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüberzustellen.
- Dies geschieht in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie so beschaffen ist, daß sie einem sachverständigen Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer des Finanzamtes) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und Lage des Unternehmens vermitteln kann.
- Die Buchhaltung muß deshalb allgemein anerkannten und sachgerechten Normen entsprechen und zwar den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung" (GoB).
Wir bieten Ihnen, die kompette Bearbeitung und Pflege Ihrer Buchhaltung an.
Falls Sie Fragen haben oder wir Sie in dem einen oder anderen Punkt unterstützen können, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ihre Ansprechspartner: Jan Schmitz, Claudia von Heesen
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