Jahresabschlussarbeiten
Es gibt zwei Formen des Jahresabschlusses:
- die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung und
- die Bilanz.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Zur Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellen Sie den Einnahmen die Ausgaben gegenüber. Die Ausgaben sollten, der besseren Übersichtlichkeit halber, in Kostengruppen unterteilt werden (z. B. Bürokosten, Telefon, Wareneinkäufe, Reisekosten, etc.). Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt den Gewinn oder den Verlust.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bietet große Freiheit im Umgang mit den geschäftsmäßigen Aufzeichnungen. Sie müssen z.B. die Einnahmen und Ausgaben nur dann versteuern, wenn Sie das Geld auch tatsächlich erhalten bzw. ausgegeben haben. Trotzdem sind hierbei gewisse Formen zu beachten. Insbesondere gibt es ab dem Jahr 2004 einen Vordruck von Seiten des Finanzamts hierfür, der jedoch nicht ganz unproblematisch ist.
Bilanz
Die Bilanz wird durch den sog. Betriebsvermögensvergleich (doppelte oder kaufmännische Buchhaltung) erstellt. Betriebe, die im Handelsregister eingetragen sind und deren Umsatz 350.000,- EUR oder deren Gewinn 30.000,- EUR übersteigt (Stand ab dem Jahr 2004), sind zum Betriebsvermögensvergleich verpflichtet.
Hierzu wird eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bilanz erstellt.
Wir bieten Ihnen:
- die komplette Bearbeitung und Pflege Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw.
- die Erstellung Ihrer Bilanz an.
Falls Sie Fragen haben oder wir Sie in dem einen oder anderen Punkt unterstützen können, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner: Jan Schmitz, Claudia von Heesen
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